Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1992 - II ZR 208/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1979
BGH, 12.10.1992 - II ZR 208/91 (https://dejure.org/1992,1979)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1992 - II ZR 208/91 (https://dejure.org/1992,1979)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1992 - II ZR 208/91 (https://dejure.org/1992,1979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einzelvertretungsmacht eines Vorstandsmitglieds - Zuwiderhandlung eines Vorstandsbeschlusses - Zustimmungspflicht - Haftung wegen fehlender Vorstandszustimmung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 27 Abs. 3
    Schadensersatzpflicht von Vorstandsmitgliedern bei Verletzung interner Weisungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 27 Abs. 3
    Schadensersatzpflicht eines Vorstandsmitgliedes bei Vereinsgeschäft unter Verstoß gegen vorstandsinterne Beschränkung der Vertretungsmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschlusszuständigkeiten, Einzelvertretung, Gesellschaftsrecht, Kapitalgesellschaft, Satzung, Schadensersatzanspruch, Vorstand, Zustimmung

Papierfundstellen

  • BGHZ 119, 379
  • NJW 1993, 191
  • ZIP 1993, 35
  • MDR 1993, 186
  • VersR 1993, 116
  • WM 1992, 2055
  • BB 1992, 2457
  • DB 1993, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 10.02.1914 - II 502/13

    Offene Handelsgesellschaft; Widerspruch gegen die Geschäftsführung

    Auszug aus BGH, 12.10.1992 - II ZR 208/91
    Ein solcher Tatbestand liegt nicht erst, wie es eine ältere Entscheidung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 84, 136) annimmt, vor, wenn die Geschäftsführungsbefugnis anderer Vorstandsmitglieder praktisch vernichtet wird.
  • BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06

    Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds zur Übernahme der durch den

    Gegenteiliges ist dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des Senats v. 12. Oktober 1992 (BGHZ 119, 379 ff.) keinesfalls zu entnehmen.
  • BGH, 24.10.2022 - AnwZ (Brfg) 33/21

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt gem. § 46a Abs. 1 S. 1

    Der Mitgliederversammlung steht, falls die Satzung - wie hier - keine anderweitige Regelung trifft, das Recht zu, den vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern Weisungen zu erteilen (vgl. § 27 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 665 Satz 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1992 - II ZR 208/91, NJW 1993, 191, 193; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 81. Aufl., § 27 Rn. 4).

    Die Weisungen können sich dabei auch an ein einzelnes Vorstandsmitglied richten, beispielsweise wenn dieses allein mit einer bestimmten Aufgabe betraut ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1992, aaO; BeckOGK BGB/Segna, Stand: 1. April 2022, § 27 Rn. 88).

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

    Die Satzung der Beklagten sieht ein Beschlusserfordernis für die Wirksamkeit solcher Beschlüsse nicht vor (vgl. BGH 12. Oktober 1992 - II ZR 208/91 -) .
  • OLG Brandenburg, 11.05.2023 - 5 U 38/23

    Einstweilige Verfügung von Vereinsmitgliedern auf Unterlassung des Abschlusses

    An solche Weisungen der Mitgliederversammlung ist der Vorstand gebunden (§ BGB § 665); das Weisungsrecht gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern steht der Mitgliederversammlung als "Auftraggeber" und nicht dem gesamten Vorstand zu (BGHZ 119 S. 379).
  • OLG Schleswig, 29.09.2006 - 1 U 68/06

    Haftung des Vorstands eines Vereins für Fehlbeträge aus der Verpflichtung von

    In Ermangelung abweichender Bestimmungen ist nicht anzunehmen, dass die Satzung einem Mitglied des Vorstandes im Innenverhältnis untersagen will, was sie ihm im Außenverhältnis ausdrücklich erlaubt (BGH NJW 1993, 191 , bei Juris Rn. 8, Sörgel-Halling, BGB , 12. Aufl., § 26 Rn. 16).

    Auf einen entgegenstehenden Willen einzelner Vorstandsmitglieder kommt es nicht an (BGH NJW 1993, 191 , bei Juris Rn. 10).

  • OLG München, 16.07.1997 - 7 U 4603/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Aktiengesellschaft gegen ein

    Allein dieser Kompetenzverstoß löst - unabhängig davon, ob der vom Beklagten vorgenommene Akt der Geschäftsführung inhaltlich die Sorgfalt eines ordentlichen gewissenhaften Geschäftsleiters verletzt - die gesetzliche Schadensersatzpflicht aus (vgl. BGH WM 96, 2340; VersR 93, 116, 118; RGZ 144, 277, 279).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht